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Rechtliche Grundlagen
Ausgangslage:
Illegale Beschäftigung in der Pflege gehört zu den aktuellsten Problemen in Deutschland. Auf dem Markt gibt es eine enorme Anzahl an Betreuungsangeboten. Sehr viele Dienste und Vermittler locken mit unglaublich günstigen, fast schon absurden Preisen für eine 24 stündige Betreuung.

Das EU- Recht ist für viele Leute immer noch weitgehend Neuland
Mit unserer Beratung sind sie auf der sicheren Seite!

EU- Dienstleistungsrichtlinie und nationales Recht:
 
EU- Dienstleistungsfreiheit ab Mai 2004, Art. 49 EG- Vertrag ( Entsendegesetz )- PDF um Download
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit: www.bmwi.de
 
Unternehmen aus diesen Staaten können ihre Mitarbeiter im Rahmen der EU- Dienstleistungsfreiheit
ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Einschränkungen vorübergehend nach Deutschland entsenden.
 
Grundsätzlich gilt dies auch für Pflege- und Betreuungsdienste. Zwingende Voraussetzung ist u.a.
dass keine Einbindung in den Betriebsablauf des Auftraggebers erfolgt und der Auftraggeber:

1. keinen Einfluss auf Art und Weise der zu erledigenden Arbeiten ausübt
2. weder Dienst- noch Freizeitpläne erstellt
3. keine Weisungen erteilt und kein Direktionsrecht ausübt
4. die Vergütung nicht zeit- , sondern ergebnisbezogen vornimmt
 
Weitere Voraussetzungen:
- ein klar definierter Dienstleistungsvertrag für maximal 12 Monate
- eine E 101 -Bescheinigung
- eine Krankenversicherungskarte

Die Ausübung pflegerischer Tätigkeiten, deren Verrichtung eine medizinische Ausbildung voraussetzt, ist nicht zulässig. Bei wörtlicher Auslegung der Beschäftigungsverordnung dürfen die ausländischen Hilfskräfte nicht pflegen.